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Deutsches Gesetz zur Patientenverfügung
Langsam kommen die Dinge überall in Bewegung. Nachdem sich die Niederlande, Belgien und Luxemburg je ein Gesetz zur Sterbehilfe gegeben haben, die britische Generalstaatsanwaltschaft veröffentlicht hat, unter welchen Bedingungen ein britischer Staatsbürger nicht bestraft wird, wenn er einen Sterbewilligen zum assistierten Freitod in die Schweiz begleitet, wo selbstlose Beihilfe schon immer straffrei war, hat auch der Deutsche Bundestag ein Gesetz zur „PATIENTENVERFÜGUNG“ gebilligt.
Ein Artikel von Hellmuth Bergmann:
EUTHANASIE-GESETZ - wéi géét et weider?
Antwert op en Leserbréeif vum Freidech, den 9. Oktober : EUTHANASIE-GESETZ - wéi géét et weider ?
Den Korrespondent "Cesha" huet ganz Recht : " d'Méiglechkéét fir säi leschte Wëllen festzeléé'en bestéét, matt den explicatiounen vum Gesetz an engem Formulär déén één online beim Ministère de la Santé op franséisch kann fannen (www.sante.public.lu/fin-de-vie/euthanasie-demande/index.htm) .
Patientenrechte
Die ADMD-L feiert ihren ersten großen Sieg im Kampf für das Recht auf ein würdevolles Sterben
Die Generalversammlung der ADMD-L, welche am 24.04.09 stattfand, sollte nicht nur das 20-Jährige Jubiläum, sondern auch die erfolgreiche Legalisierung der Euthanasie in Luxemburg zelebrieren. Dabei stand die Veranstaltung ganz im Zeichen ihres verstorbenen Gründungsvaters Dr. Henri Clees, der sich seit 1988 mit seiner „Association pour le droit de mourir dans la dignité“ für ein selbstbestimmtes Sterben in Würde einsetzte. Leider konnte Dr. Henri Clees die Verwirklichung seines Ziels nicht mehr miterleben.
ARD: Begleiteter Suizid eines Schwerstkranken zu Hause, am 18.3.
Beim Suizid eines Schwerstkranken zu Hause helfen und bei ihm bleiben bis zum friedlichen Tod - das geht durchaus auch in Deutschland. Nun sind erstmals mutige Familienangehörige, unterstützt von einer Begleiterin des Humanistischen Verbandes Deutschlands (HVD), vor die Kamera getreten.
Einfühlsam wird die Geschichte des an Amyothroper Lateralsklerose erkrankten, fast vollständig gelähmten Herrn N.

