Die Kommission zur Bewertung und Kontrolle der Sterbehilfe

Die nationale Kommission zur Bewertung und Kontrolle der Sterbehilfe hat die Aufgabe, die korrekte Anwendung des Gesetzes vom 16. März 2009 zu Sterbehilfe und Beihilfe zum Freitod zu garantieren. Sie verfasst die Formulare zur Registrierung der betreffenden Anträge, die von den Sterbehilfe praktizierenden Ärzten derart zu ergänzen sind, dass die Kommission untersuchen und überprüfen kann, ob Sterbehilfe entsprechend den im Gesetz vorgesehenen Bedingungen und Verfahren geleistet worden ist.

Die nationale Kommission zur Bewertung und Kontrolle der Sterbehilfe berichtet der Abgeordnetenkammer alle zwei Jahre über die Anwendung des Gesetzes. Sie kann gegebenenfalls Empfehlungen aussprechen.

Schliesslich registriert die nationale Kommission zur Bewertung und Kontrolle der Sterbehilfe systemtisch alle Verfügungen zum Lebensende. Sie informiert den Arzt, der einen Patienten am Ende seines Lebens behandelt, ob eine Verfügung zum Lebensende bei ihr registrier worden ist und gibt ihm gegebenenfalls Einsicht.

Das Gesundheitsministerium hat nunmehr die Zusammensetzung dieser Kommission bekannt gegeben:

Präsident:

  • Eliette Bauler, Pràsident der Kammer des Berufungsgerichtshofes

Vizepräsident:

  • Dr Carlo Bock

Mitglieder:

  • Dr Stefan Braum
  • Marcel Detail
  • Roland Kolber
  • Romain Poos
  • Dr Paul Rauchs
  • Dr Jean-paul Schmitz
  • Maître François Turk