Neuer Streit um Sterbehilfe in Luxemburg
Luxemburg – Im Großherzogtum Luxemburg gibt es neuen Streit um Sterbehilfe. Ein Krankenhaus einer katholischen Ordensgemeinschaft soll einem schwer krebskranken Patienten die seit kurzem zulässige aktive Sterbehilfe verweigert haben, berichtet der Fernsehsender RTL am Freitag. Das Krankenhaus dementierte den Bericht im RTL-Gespräch.
Ein hinzugezogener zweiter Arzt habe dem Anliegen des Patienten kritisch gegenübergestanden. Schließlich habe der Patient seinen Wunsch nach lebensbeendenden Maßnahmen zurückgezogen.
Der Sender berichtet dagegen, die notwendigen Bedingungen für Sterbehilfe seien erfüllt gewesen. Wegen der Weigerung der Krankenhausdirektion habe die Sterbehilfe in der Wohnung des Patienten durchgeführt werden sollen. Durch den Zeitverlust sei der Mann aber zunächst ins Koma gefallen und später ohne Sterbehilfe verstorben.
Gesundheitsminister Mars di Bartolomeo kündigte an, den Fall untersuchen zu wollen. Er erklärte, es dürfe im Großherzogtum nicht zwei Arten von Krankenhäusern geben. Gesetze seien da, um respektiert zu werden. Sollte sich herausstellen, dass tatsächlich einem Patienten Sterbehilfe verweigert worden sei, habe er dafür kein Verständnis. '
In Luxemburg ist aktive Sterbehilfe seit Mitte März unter bestimmten Bedingungen zulässig. Das Gesetz war vor Weihnachten mit knapper Mehrheit verabschiedet worden. Die Debatte hatte Luxemburg an den Rand einer Verfassungskrise geführt, da Großherzog Henri angekündigt hatte, das Gesetz nicht unterzeichnen zu wollen. Mit Zustimmung des Großherzogs wurde deshalb die Verfassung geändert. Seither muss er Gesetze nur noch unterzeichnen, aber nicht mehr billigen.
09.10.09 | kna/aerzteblatt.de
