Deutsches Gesetz zur Patientenverfügung

Langsam kommen die Dinge überall in Bewegung. Nachdem sich die Niederlande, Belgien und Luxemburg je ein Gesetz zur Sterbehilfe gegeben haben, die britische Generalstaatsanwaltschaft veröffentlicht hat, unter welchen Bedingungen ein britischer Staatsbürger nicht bestraft wird, wenn er einen Sterbewilligen zum assistierten Freitod in die Schweiz begleitet, wo selbstlose Beihilfe schon immer straffrei war, hat auch der Deutsche Bundestag ein Gesetz zur „PATIENTENVERFÜGUNG“ gebilligt.

Ein Artikel von Hellmuth Bergmann: